Kosten:
- Für die Mitgliedschaft verlangen wir einmalig eine Beitrittsgebühr in Höhe von 50 Euro, diese kann aber vom Mitglied als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
- Zudem wird ein Genossenschaftsanteil in Höhe von einmalig 200 Euro fällig, der aber bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt wird.
Risiken:
- Der Geschäftsanteil in Höhe von 200 Euro entspricht der persönlichen Haftung. Eine Nachschusspflicht gibt es bei uns nicht.
- Das war es schon. Nähere Informationen finden sich im Genossenschaftsgesetz.
Pflichten:
- Da jedes Mitglied Teilhaber am Unternehmen ist, wäre eine Teilnahme an der einmal jährlich stattfindenden Generalversammlung wünschenswert. Hier unterscheidet sich die Genossenschaft kaum von einem Verein. Wichtige Entscheidungen sollten in der Regel durch alle getroffen werden.