Kosten und Wissenswertes

Erleben Sie keine Überraschungen

  • Für die Mitgliedschaft verlangen wir einmalig eine Beitrittsgebühr in Höhe von 50 Euro, diese kann aber vom Mitglied als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden.
  • Zudem wird ein Genossenschaftsanteil in Höhe von einmalig 200 Euro fällig, der aber bei Austritt aus der Genossenschaft wieder zurückgezahlt wird.
  • Der Geschäftsanteil in Höhe von 200 Euro entspricht der persönlichen Haftung. Eine Nachschusspflicht gibt es bei uns nicht.
  • Das war es schon. Nähere Informationen finden sich imGenossenschaftsgesetz.

Was Sie mitbringen müssen:

  • Spaß an einer Honorarärztlichen Tätigkeit
  • Zuverlässiger und kollegialer Umgang
  • Eine eigene Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens fünf Millionen Euro Deckung
  • Einhaltung der berufsständigen Fortbildungspflicht
  • Beitrittsgebühr und den Erwerb eines Genossenschaftsanteils

Sie bekommen:

  • Zugang zu unseren Auftraggebenden
  • Zugang zur cloudbasierten und einfachen Dienstplanungssoftware
  • Auftraggebende mit zuverlässiger Zahlungsmoral und Abrechnung durch den eigenen Geschäftsbetrieb innerhalb der Genossenschaft
  • Zugang zu einem großen Kollegen-Netzwerk
  • Zusätzliche Unfallversicherung
  • Subsidiärer Berufshaftpflicht- versicherungsschutz

Wissenswertes:

  • Die Vergütung wird nach Auftragsende an alle Mitglieder entsprechend Ihrer Leistung ausgeschüttet.
  • Die Verteilung der Aufträge erfolgt transparent und gerecht. Mitglieder die einen Auftraggebenden mitbringen oder vermitteln haben Vorzugsrechte. Aufträge an die HonMed eG direkt werden geeigneten Mitgliedern zur Dienstübernahme offeriert.
  • Der Geschäftsbetrieb einer Genossenschaft ist nicht günstig. Die laufenden Kosten für die Geschäftsstelle, das Controlling, die Buchhaltung, Webservices, Werbung, Steuerberatung und Prüfungsverband, um nur einige zu nennen, sind vergleichsweise hoch. Diese Mehrkosten werden durch den Vorteil des gemeinsamen Geschäftsbetriebes jedoch optimal kompensiert.
  • Mitglied werden können nur Fachärztinnen und Fachärzte oder Ärztinnen und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin (oder gleichwertigem Fachkundenachweis).
  • Für die Tätigkeit als Telenotarzt gelten besondere Anforderungen.
  • Jedes Mitglied benötigt eine eigene, dem Fach- und Einsatzgebiet entsprechende Berufshaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (empfohlen werden mindestens 5 Millionen Euro).
  • Für unsere Mitglieder haben wir während der Dienstzeit für die HonMed eG eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen.
  • Zudem beseht ein subsidiärer Berufshaftpflichtversicherungsschutz über die Genossenschaft.
  • Eigene Fortbildungen runden das Paket ab.

Beginnen Sie jetzt Ihre Erfolgsgeschichte

Entdecken Sie unsere Dienste mit einer unverbindlichen Anfrage.