Änderungen beim Unfallversicherungsschutz nebenberuflicher Notärztinnen und Notärzte.
Nicht jeder Notarzt ist kraft Gesetzes über das Rettungsdienstunternehmen versichert. Die persönliche Situation muss berücksichtigt werden.
Siehe Artikel der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).